News aus der Versicherungswirtschaft

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  1. Welche Versicherungen brauchen Azubis?Derzeit sind bei der Bundesagentur für Arbeit 323 Ausbildungsberufe (Stand: 2023) anerkannt. Allerdings ist die Zahl der Lehrberufe in den letzten Jahrzehnten tendenziell eher rückläufig. So hat sich die Zahl der Ausbildungsberufe laut Statista seit 1971 von mehr als 600 nahezu halbiert.  Allerdings ist auch die Zahl der Auszubildenden ebenfalls rückläufig: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Berichtsjahr 2022/23 insgesamt 395.678 eine Lehrstelle. Zum Vergleich: Zwei Jahre zuvor waren es noch mehr als 400.000.   Zudem bleiben auch immer mehr Lehrstellen unbesetzt: Allein 2022/23 konnten die Unternehmen 73.444 Lehrstellen nicht besetzen. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren waren es laut Arbeitsagentur noch knapp 60.000. Laut Statista lag die Zahl der Azubis im Jahr 2023 bei rund 1.22 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Auszubildenden zwar leicht gestiegen. Im Zehn-Jahrestrend ist die Zahl der Lehrlinge in Deutschland allerdings um rund 200.000 gesunken. Nichtsdestotrotz ist der Bedarf an Versicherungsschutz für Auszubildende weiterhin hoch. 
    Krankenversicherung
    Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen und kann unter Umständen nicht länger bei den Eltern versichert sein. Handelt es sich um ein Studium, kann sich der Jugendliche allerdings im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Allerdings dürfen Studenten unter Berücksichtigung der Werbekostenpauschale nicht mehr als 607,50 Euro verdienen.  Beginnt der Lehrling eine betriebliche Ausbildung mit einer üblichen Ausbildungsvergütung, muss er sich also selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen.  Er könnte jedoch mithilfe eines Optionstarifes eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV bleibt so möglich. Zudem bleiben die ursprünglichen Konditionen der PKV erhalten.  Die Leistungen bei den Krankenversicherungen sind derzeit zu etwa 95 Prozent identisch. Verbraucherschützer empfehlen jedoch, bei der Wahl der richtigen Krankenkasse nicht nur auf den Beitragssatz zu schauen. Auch Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen wie spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder kostenfreie Impfungen sollten in die Entscheidungsfindung mit ein bezogen werden. 
    Private Haftpflichtversicherung
    Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.  Hier gilt: Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.  Aber: „Meist sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist“, betont BdV-Vorständin Bianca Boss. 
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt außerdem die Prämie aus. 
    Private Unfallversicherung 
    Eine private Unfallversicherung ist auch für Auszubildende empfehlenswert, da sie – im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung – auch Unfälle in der Freizeit, zum Beispiel einen Sportunfall, versichert sind. Bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlt der Versicherer eine Unfallrente oder eine Invaliditätsleistung. 
    Krankentagegeldversicherung
    Empfehlenswert kann dabei auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sein. Diese bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge – ärztlich festgestellter – krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Zahlung des Krankentagegeldes (KT) erfolgt dabei nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit. Vor allem für Azubis, die gesetzlich versichert sind, kann eine solche Police besonders wichtig sein: Denn sie erhalten nach sechswöchiger Lohnfortzahlung Krankengeld nur in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent vom Nettolohn, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen Krankengeld und bisherigem Nettoeinkommen, die von der Krankentagegeldversicherung gedeckt wird. 
    Kfz-Versicherung
    Benötigt man als Azubi ein Fahrzeug, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung verpflichtend. Verbraucherschützer empfehlen jedoch, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern zu versichern, da die Schadenfreiheitsklasse ohne Rabattmöglichkeiten zu einem vierstelligen Jahresbetrag führen kann. 
    Altersvorsorge
    Sparen für das Alter kann nicht früh genug anfangen. Viele Arbeitgeber übernehmen die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bereits teilweise oder vollständig. Auch eine Riester-Rente kann sich unter Umständen lohnen: So erhalten Azubis bis 25 Jahre vom Staat eine einmalige Prämie über 200 Euro, wenn sie einen Vertrag abschließen. Auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) kommen für Azubis in Betracht. So zahlen manche Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag von bis zu 40 Euro für einen Anlagevertrag wie zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondsparplan.   [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
  2. Sicher im Krankenhaus: Zusatzversicherung für alle FälleFür die meisten ist ein Krankenhausaufenthalt der reinste Albtraum: Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, ständig Lärm und am Ende behandelt einen der Assistenzarzt. Kein Wunder, dass sich viele gesetzlich Versicherte da wünschen, mal wie ein Privatpatient behandelt zu werden. 
    Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt 
    Die gesetzliche Krankenkasse deckt im Grunde nur das ab, was „medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar“ ist. Wer allerdings lieber vom Chefarzt behandelt werden will, sich sein Krankenhaus aussuchen möchte und auf ein Ein- oder Zweibettzimmer Wert legt, kommt um eine private Krankenhauszusatzversicherung nicht herum.  Ein wichtiger Punkt bei der Wahl des richtigen Tarifs ist dabei die Frage, bis zu welcher Höhe das Chefarzthonorar übernommen wird. Um wirklich eine freie Arztwahl zu haben, sind Kostenerstattungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wichtig. Denn bei schwierigen oder aufwendigen Behandlungen können Ärzte bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühr und mehr verlangen. Außerdem sollten auch Behandlungen und Operationen durch Belegärzte abgedeckt sein.  Wichtig auch: Einige Tarife sehen eine Wartezeit vor, nach der der Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag beanspruchen kann. Andere wiederum verzichten auf diese Einschränkung.  Ist die Behandlung im Krankenhaus planbar, empfiehlt es sich, die Versicherung vorab zu informieren und um eine schriftliche Leistungszusage zu bitten. Manche Anbieter bestehen sogar auf einer Vorabinformation. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich. 
    Wie viel kostet eine Zusatzversicherung? 
    Eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung kostet zwischen 15 und 80 Euro im Monat. Die großen Unterschiede hängen von verschiedenen Faktoren ab: Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Außerdem spielen das Alter sowie mögliche Vorerkrankungen des Versicherten eine Rolle.  Laut Finanztip.de können Krankenhauszusatzpolicen nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden – mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind beim Abschluss günstiger, im Laufe der Jahre wird der Schutz aber immer teurer.  Bildet ein Vertrag dagegen Altersrückstellungen, legt die Versicherung immer einen kleinen Teil des gezahlten Beitrags zurück. Damit sollen Preissteigerungen durch das Alter aufgefangen werden. Durch den Zuschlag sind die Beiträge in solchen Tarifen von Anfang an höher. Theoretisch zahlt der Versicherte während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag.  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
  3. So funktioniert die Krankenhaus-Abrechnung für PKV-KundenBeim „normalen“ Arztbesuch ist die Sache mit der Abrechnung relativ einfach: Nach ambulanter Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt erhalten PKV-Versicherte in der Regel wenige Tage später eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen. Den Betrag lassen sie sich von der Versicherung erstatten (möglicherweise abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes). Die Abrechnungspraxis bei einer Behandlung im Krankenhaus ist anders geregelt. Normalerweise müssen Privatversicherte hier nicht in Vorleistung gehen. Es kommt auf die Art der medizinischen Leistungen an. 
    Praktisch: Die „Card für Privatversicherte“
    Vor einem stationären Krankenhausaufenthalt legen PKV-Kunden im Krankenhaus ihre „Card für Privatversicherte“ vor, die sie von der Versicherung bekommen haben. Dann rechnet die Klinik die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit dem Versicherer ab. Auch Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden auf diese Weise abgerechnet, die Kosten müssen also nicht „vorgeschossen“ werden. Ausnahme: Die Rechnung für eine Chefarztbehandlung geht wie gewohnt an den Patienten oder die Patientin.  Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem für PKV-Kunden eine Besonderheit. Als sogenannte Ein-Tages-Fälle können sie ambulante Behandlung nicht nur bei niedergelassenen Medizinern, sondern auch in einem Krankenhaus vornehmen lassen. Abgerechnet wird dann allerdings wie in der Arztpraxis, sprich: Der Patient tritt in Vorleistung und lässt sich die Kosten von seiner privaten Krankenversicherung erstatten.  
    Sonderfall Privatklinik: Fallpauschale oder frei vereinbarte Preise?
    Für den Fall, dass Sie sich als PKV-Kunde oder -Kundin in eine Privatklinik begeben, sollten Sie sich dort vorher nach den Zahlungsmodalitäten erkundigen. Der Hintergrund: Solche Häuser haben die Möglichkeit, die Behandlung über sogenannte Fallpauschalen abzurechnen, wie es in öffentlichen Kliniken Pflicht ist. Sie können aber auch frei vereinbarte Preise aufrufen, die im Rahmen des bürgerlichen Rechts erstellt wurden. Ob und wie sich das auf die Erstattung durch Ihre PKV auswirkt, sollten Sie vorher im Gespräch mit dem Versicherer klären.  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
  4. Als Patient im Krankenhaus: Wer hilft mir bei Problemen?

    Wer ins Krankenhaus muss, möchte vor allem eins: schnell wieder gesund werden. Doch gelegentlich gibt es Probleme, die einer schnellen Genesung im Wege stehen. Vielleicht gibt es zu wenig Pflegepersonal und die Betreuung lässt zu wünschen übrig, vielleicht treten Hygienemängel auf, der Zimmernachbar raubt einem mit seinem Schnarchen den Schlaf – oder man vermutet sogar, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Welche Möglichkeiten habe ich dann als Patient?

    Tipp: Zunächst das persönliche Gespräch suchen

    „Zunächst sollte man das klärende Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt suchen“, rät Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Hilft das nicht weiter, kann man sich an eine Beschwerdestelle im Krankenhaus wenden. Kliniken sind verpflichtet, eine solche Stelle einzurichten.

    In der Regel übernimmt diesen Job ein ehrenamtlicher Patientenfürsprecher, der nicht der Klinikleitung untersteht. Er oder sie versucht dann, in dem Konflikt zu vermitteln. Andere Kliniken haben eine eigene Abteilung für Beschwerdemanagement. Geht es um Hygienemängel, sollte man sich dagegen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Sie untersteht normalerweise dem Landesgesundheitsministerium.

    Was tun bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

    Will man sich konkret über einen bestimmten Arzt oder eine Ärztin beschweren, sind dafür die jeweiligen Ärztekammern zuständig. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und erwägen, den Arzt oder das Krankenhaus haftbar zu machen, sollten Sie den Sachverhalt vorher genau prüfen lassen. Gesetzlich Versicherte können dazu ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellen lassen. Auch einige private Krankenversicherer bieten ähnliche Service-Leistungen als Tarifbausteine an. Außerdem kann man sich an die Gutachter-Kommission der Ärztekammern wenden. Findet sich am Ende keine außergerichtliche Einigung und Sie entscheiden sich für den Klageweg, brauchen Sie dazu in jedem Fall juristischen Beistand.

    Damit es erst gar nicht so weit kommt, besteht die Möglichkeit – etwa vor einer geplanten Operation – eine Zweitmeinung einzuholen. PKV-Kunden können sich dazu Unterstützung holen, beispielsweise bei BetterDoc, einem Partner der INTER-Versicherung.

    Übrigens: Bei Unzufriedenheit einfach das Krankenhaus zu wechseln, ist zwar rechtlich möglich, praktisch aber kompliziert. Denn wenn keine medizinische Notwendigkeit für einen Wechsel vorliegt, muss der Patient sich selbst um die Verlegung kümmern, muss sich also selbst ein Bett in einer anderen Klinik organisieren. Das ist meist schwierig – und: Ohne zwingenden medizinischen Grund tragen Sie die Kosten für den Krankentransport selbst.

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  5. Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Medizinstudenten?Wer sich für ein Medizinstudium entscheidet, weiß, dass die Studentenzeit lang und anstrengend wird. Dieser Herausforderung stellen sich jedoch immer mehr Studierende der Medizin. Im Jahr 2022 waren es laut Statistischem Bundesamt mehr als 108.000.  Auch diese Studierenden müssen eine Krankenversicherung wählen. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei familienversichert bleiben. Sie können sich aber auch auf eigene Kosten privat krankenversichern.  Wichtig ist: Die Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums getroffen werden, um den Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung termingerecht zu stellen. Und spätestens mit dem 25. Geburtstag muss diese Entscheidung erneut getroffen werden, wenn zunächst die Familienversicherung gewählt wurde. 
    Vorteile der PKV für Medizinstudenten
    Einige Versicherer bieten Studierenden der Humanmedizin spezielle Tarife an, die zum Beispiel auf eine Selbstbeteiligung verzichten und bei denen die Studierenden nach Ende des Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Tarife wechseln können. Selbstverständlich gilt das nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also entweder eine eigene Praxis oder ein Angestelltenverhältnis besteht und das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 69.300 Euro im Jahr 2024 liegt. Das werden viele Mediziner erreichen und sich oft nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden geben, vor allem, weil die private Krankenversicherung für Ärzte oft mit besseren Leistungen günstiger ist als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.  Wer als Medizinstudent unentschlossen ist, ob eine private Krankenversicherung das Richtige ist, kann sich folgende beispielhafte Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen vor Augen führen: 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"evorzugte Behandlung und schnellere Termine beim (Fach-)Arzt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"uf Wunsch Behandlung durch den Oberarzt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"in- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"ugang zu neuen medizinischen Behandlungen 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"bernahme der Kosten alternativer Behandlungen 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"ugang zu neuen medizinischen Behandlungen 
    Optionstarife als Übergang
    Wurde zunächst die gesetzliche Familienversicherung gewählt, und herrscht beim Studenten noch Unsicherheit, ob oder wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, könnte ein Optionstarif eine Lösung sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung, sondern um eine Anwartschaft auf die später abzuschließende Krankenversicherung. Denn der aktuelle, meist gute, Gesundheitszustand wird sozusagen eingefroren. Studierende starten dann später in die PKV mit genau diesem Gesundheitszustand. Dadurch wird der Tarif günstiger.  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Grundsätzlich sind für Studenten die Prämien sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung je nach Alter günstiger als für andere Versicherte. Je nach persönlichen Wünschen und Vorlieben kann eher die gesetzliche oder eher die private Krankenversicherung die passende Absicherung sein. Ebenso möglich ist, eine gesetzliche Grundversorgung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen.