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Warum Ärzte nicht nur auf Krankentagegeld setzen sollten
Bei der Vorsorge von Medizinern denken viele, dass eine Krankentagegeldversicherung als Absicherung für das Einkommen ausreicht. Diese Police ist unstrittig die wichtigste Absicherung für Ärzte, wenn sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit ihr entgangenes Einkommen kompensieren müssen. Versichert wird ein individuell festgelegter Tagessatz. Dieser wird bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Doch ausschließlich auf die Krankentagegeldversicherung zu setzen, könnte problematisch werden. Im Praxisalltag laufen viele Kosten weiter. Diese Kosten können über Krankentagegeldversicherungen häufig nicht oder nur unzureichend abgesichert werden. Für die Liquiditätssicherung ist die Praxisausfallversicherung die beste Wahl. Denn wenn beispielsweise die Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, können erhebliche Einbußen entstehen. Den Fixkosten, wie Miete, Kredit- und Leasingraten, Gehälter der Mitarbeiter sowie Versorgungsleistungen, stehen geringe oder sogar keinerlei Einnahmen gegenüber.
Auf diese Bedingungen kommt es an
Für Mediziner kommt es bei der Praxisausfallversicherung auf speziell für sie zugeschnittene Bedingungen an. Besonders wichtig sind der Verzicht auf Kündigungsrechte seitens des Versicherers. So kann der Vertrag weder im Leistungsfall noch ordentlich zum Ablauf gekündigt werden. Die Leistungsdauer sollte möglichst 24 Monate betragen. Wenn der Tarif außerdem noch psychische und psychosomatische Krankheiten einschließt, auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit leistet und das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung enthält, sind weitere wichtige Kriterien erfüllt. -
Alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung für Kinder
Geht es um die Familienplanung, stehen werdende Eltern vor vielen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist die nach der richtigen Krankenversicherung. Grundsätzlich sind hier verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung.
- Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung.
- Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat versichert, folgt daraus auch die PKV-Versicherung des Kindes.
- Beamte erhalten für ihre Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.
Kindernachversicherung in der PKV
In der Privaten Krankenversicherung wird jede versicherte Person eigenständig mit eigenem Beitrag versichert. Das gilt auch für Kinder. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht. Allerdings nimmt die Private Krankenversicherung ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf: Die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Auf diese sogenannte Kindernachversicherung besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist möglich, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Aufnahme des neugeborenen Kindes in dessen Vertrag innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt beantragt wird. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Für das Kind darf ein gleichwertiger Tarif wie der des versicherten Elternteils gewählt werden.Gute Leistungen zu geringen Beiträgen
Wenn Sie Ihren Nachwuchs privat krankenversichern, hat das noch einen weiteren Vorteil: Die Leistungen sind meist besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung und garantiert, können also keiner staatlichen Kürzung zum Opfer fallen. Auf der anderen Seite sind die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder gering. Denn für Kinder und Jugendliche werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem haben sie in der Regel einen guten Gesundheitszustand und ein eigener Beitrag zur Pflegepflichtversicherung fällt üblicherweise nicht an. Viele PKV-Unternehmen bieten Tarife an, die Leistungsbausteine für Familien enthalten, wie beispielsweise Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Auch mit Kindern kann die PKV die bessere Wahl sein, denn häufig liegt der Gesamtbeitrag noch unter dem Kassenbeitrag der Gesetzlichen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Die PKV-Beiträge für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder lassen sich außerdem als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Und sind Sie Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte der Beitragskosten im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses. Besonders günstige Bedingungen gelten für Beamtenkinder, die beihilfeberechtigt sind. Dann werden vom Dienstherrn 80 Prozent der Krankenversicherungskosten übernommen. -
So versichert man sich bei Selbstständigkeit
Das Handwerk leidet seit Jahren unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Dem will die Branche mit dem Aktionstag am 16. September entgegenwirken. Bundesweit präsentieren sich an diesem Tag Handwerksbetriebe der Öffentlichkeit, um vor allem Jugendliche auf die beruflichen Möglichkeiten in den verschiedenen Gewerken aufmerksam zu machen. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Tatsächlich gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5,6 Millionen Beschäftigten und rund 600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen.
Der richtige Versicherungsschutz
Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.Private Absicherung und Vorsorge
Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker, der in die Selbstständigkeit startet, auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören. Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine Risikolebensversicherung für den eigenen Todesfall abgesichert werden. -
Was das Leistungsversprechen in der PKV bedeutet
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gelangen bemerkenswerte Fortschritte in der medizinischen Diagnostik und Behandlung von vielen – auch schweren – Krankheiten. Davon profitieren vor allem Privatkrankenversicherte, da sie ein lebenslanges Leistungsversprechen von ihrem Versicherer erhalten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Leistungen durch den Gesetzgeber angepasst und damit auch gekürzt werden können, versprechen private Krankenversicherer (PKV) ihren Kunden dauerhaft ein ursprünglich vereinbartes Leistungspaket. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Die Versicherer gewähren bestimmte medizinische Leistungen, die im Versicherungsvertrag genau festgelegt sind. Dieser Umfang kann je nach gewähltem Tarif und individuellen Bedürfnissen variieren. Dieses Leistungsversprechen stellt nicht nur einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen dar, sondern beeinflusst auch die Beitragsentwicklung erheblich.
Die Beitragshöhe in der PKV hängt von den Leistungen ab
Denn die modernen Technologien, die innovativen Medikamente und das qualifizierte Personal tragen zwar zur verbesserten Gesundheitsversorgung bei, treiben aber auch die Kosten in die Höhe. Diese Kosten müssen von den Versicherungsunternehmen getragen werden. Allerdings erfolgen in der privaten Krankenversicherung die Beitragsberechnungen anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die Krankenkassen einen gesetzlich festgelegten Beitrag plus einen individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse auf das Einkommen erheben, berechnet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht anhand des Einkommens. Hier entscheiden Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Versicherungsschutz über die Beitragshöhe. Zudem wird mit Versicherungsbeginn eine Betragsrückstellung für das Alter kalkuliert, damit die Beiträge später nicht überproportional steigen.Leistungsversprechen geht mit Beitragsanpassungen einher
Da nun die privaten Krankenversicherer die Leistungen nicht reduzieren können, die Kosten in der Medizin jedoch stetig steigen, müssen die Beiträge entsprechend regelmäßig angepasst werden. Dafür müssen sich die Versicherer an diverse gesetzliche Vorschriften halten, wie das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Die privaten Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge nicht jährlich, sondern alle paar Jahre. Dafür fallen die Erhöhungen dann meist höher aus. Sieht man sich allerdings den Durchschnitt der Beitragsentwicklung zwischen GKV und PKV an, zeigt sich laut Verband der Privaten Krankenversicherung, dass in der GKV seit 2013 die Beiträge um 3,4 Prozent pro Jahr und in der PKV um 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen sind. -
Welche Versicherungen Azubis brauchen
Viele junge Menschen starten in diesen Tagen ihre betriebliche Ausbildung. Dabei können sie aus über 300 verschiedenen Berufen auswählen. Junge Männer, so zeigt die Statistik, wählen eher eine Tätigkeit im Bereich Kraftfahrzeuge, auch der Ausbildungsberuf zum Fachinformatiker erfreut sich hier einer hohen Beliebtheit. Frauen sind dagegen häufiger in kaufmännischen Berufen unterwegs, zum Beispiel im Bereich des Büromanagements. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Egal, auf welchen Beruf letztlich die Wahl fällt, eines haben alle Azubis gemeinsam: Sie tragen jetzt mehr Verantwortung für das eigene Leben. Dazu gehört auch, den persönlichen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr länger bei ihren Eltern wohnen, sondern eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer beziehen. Doch welche Policen sind beim Berufseinstieg sinnvoll und worauf muss man unbedingt achten? Hier ein Überblick:
Krankenversicherung
Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen und kann unter Umständen nicht länger bei den Eltern versichert sein. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, kann sich der Jugendliche allerdings im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 485 Euro im Monat. Beginnt der Lehrling eine betriebliche Ausbildung mit einer üblichen Ausbildungsvergütung muss er sich also selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen. Er könnte jedoch mithilfe eines Optionstarifes eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV bleibt so möglich. Zudem bleiben die ursprünglichen Konditionen der PKV erhalten.Private Haftpflichtversicherung
Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt. Hier gilt: Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.Berufsunfähigkeitsversicherung
Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt außerdem die Prämie aus.Weitere Versicherungen nach persönlicher Situation
Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Alternaitv können auch die Eltern das Auto als Zweitwagen versichern und ihre Tochter oder ihren Sohn als Fahrer eintragen. Bewohnt der Lehrling eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine private Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung. Die Höhe der Beiträge startet bei vielen Tarifen schon bei 25 Euro.