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  1. Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Medizinstudenten?Wer sich für ein Medizinstudium entscheidet, weiß, dass die Studentenzeit lang und anstrengend wird. Dieser Herausforderung stellen sich jedoch immer mehr Studierende der Medizin. Im Jahr 2022 waren es laut Statistischem Bundesamt mehr als 108.000.  Auch diese Studierenden müssen eine Krankenversicherung wählen. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei familienversichert bleiben. Sie können sich aber auch auf eigene Kosten privat krankenversichern.  Wichtig ist: Die Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums getroffen werden, um den Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung termingerecht zu stellen. Und spätestens mit dem 25. Geburtstag muss diese Entscheidung erneut getroffen werden, wenn zunächst die Familienversicherung gewählt wurde. 
    Vorteile der PKV für Medizinstudenten
    Einige Versicherer bieten Studierenden der Humanmedizin spezielle Tarife an, die zum Beispiel auf eine Selbstbeteiligung verzichten und bei denen die Studierenden nach Ende des Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Tarife wechseln können. Selbstverständlich gilt das nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also entweder eine eigene Praxis oder ein Angestelltenverhältnis besteht und das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 69.300 Euro im Jahr 2024 liegt. Das werden viele Mediziner erreichen und sich oft nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden geben, vor allem, weil die private Krankenversicherung für Ärzte oft mit besseren Leistungen günstiger ist als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.  Wer als Medizinstudent unentschlossen ist, ob eine private Krankenversicherung das Richtige ist, kann sich folgende beispielhafte Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen vor Augen führen: 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"evorzugte Behandlung und schnellere Termine beim (Fach-)Arzt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"uf Wunsch Behandlung durch den Oberarzt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"in- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"ugang zu neuen medizinischen Behandlungen 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"bernahme der Kosten alternativer Behandlungen 
      lidata-leveltext="" " " " " " ">" ">"ugang zu neuen medizinischen Behandlungen 
    Optionstarife als Übergang
    Wurde zunächst die gesetzliche Familienversicherung gewählt, und herrscht beim Studenten noch Unsicherheit, ob oder wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, könnte ein Optionstarif eine Lösung sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung, sondern um eine Anwartschaft auf die später abzuschließende Krankenversicherung. Denn der aktuelle, meist gute, Gesundheitszustand wird sozusagen eingefroren. Studierende starten dann später in die PKV mit genau diesem Gesundheitszustand. Dadurch wird der Tarif günstiger.  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Grundsätzlich sind für Studenten die Prämien sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung je nach Alter günstiger als für andere Versicherte. Je nach persönlichen Wünschen und Vorlieben kann eher die gesetzliche oder eher die private Krankenversicherung die passende Absicherung sein. Ebenso möglich ist, eine gesetzliche Grundversorgung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen.   
  2. Private Krankenversicherung: So kommen die Beiträge zustande

    Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt das Einkommen in der PKV bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Hier sind andere Faktoren ausschlaggebend, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um drei Punkte:

    + Die individuell ausgewählten Versicherungsleistungen: Bei Vertragsabschluss können Kunden frei über den Leistungsumfang entscheiden – etwa, ob sie volle Kostenerstattung bei medizinischen Behandlungen wünschen oder einen Selbstbehalt vereinbaren, wie hoch die Zuschüsse zum Zahnersatz sein sollen, ob Naturheilverfahren mitversichert sind oder nicht und einiges mehr. Je nach Leistungsumfang ist der Beitrag höher oder niedriger.

    + Das Alter bei Versicherungsbeginn: Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Das hängt auch mit den sogenannten Altersrückstellungen zusammen, die Versicherungsunternehmen aus den Beiträgen bilden. Sie dienen dazu, die Zahlungen im Alter möglichst niedrig zu halten. Je älter ein Versicherter beim Wechsel in die PKV ist, desto kürzer ist die Zeit, in der Rückstellungen gebildet werden können. Deshalb sind sie höher als bei jungen Versicherten – und das wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.

    + Vorerkrankungen und Gesundheitszustand: Vorhandene Erkrankungen erhöhen das Risiko, dass der Versicherer für teure Behandlungen aufkommen muss. Deshalb kann er bestimmte Leistungen ausschließen, einen Risikoaufschlag verlangen oder den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Gleiches gilt für Berufe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht.

    Berechnung und Anpassungen werden streng kontrolliert

    Die Höhe der Beiträge können die Versicherungsunternehmen nicht willkürlich festlegen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass sie auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet werden. Dabei spielen langjährige Statistiken zur allgemeinen Lebenserwartung und der Entwicklung der Krankheitskosten eine Rolle. Dass hierbei nicht „geschummelt“ wird, kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

    Auch mögliche Beitragsanpassungen kann ein PKV-Anbieter nicht nach Gutdünken vornehmen. Das ist nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen, sogenannte „auslösende Faktoren“, erfüllt sind. Höhere Beiträge können zum Beispiel notwendig werden, wenn sich neue, teurere Behandlungsmethoden etablieren oder kostspielige medizinische Geräte zum Einsatz kommen. Nur wenn die kalkulierten Versicherungsleistungen von den tatsächlich erforderlichen um mindestens zehn Prozent abweichen, dürfen die Beiträge steigen (oder sinken – auch das kommt vor). Die diesbezüglichen Berechnungen der Versicherer überprüfen unabhängige, mathematische Treuhänder und wiederum die BaFin. So ist garantiert, dass sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei möglichen Anpassungen immer alles mit rechten Dingen zugeht.

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  3. Diese Personengruppen können in die private Krankenversicherung

    PKV-Versicherte haben in der Regel einen schnelleren Zugang zu Fachärzten, genießen Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bekommen hohe Zuschüsse zu Zahnersatz und haben – je nach gewähltem Tarif – Anspruch auf weitere medizinische Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten sind. Wer sich privat versichern darf, ist gesetzlich geregelt – diese fünf Gruppen sind PKV-berechtigt:

    Angestellte mit hohem Einkommen

    Ob Sie als fest Angestellter in die PKV können, hängt davon ab, ob Ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2024 liegt diese Grenze bei 69.300 Euro (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Prämien und Boni). Wer so viel oder mehr verdient, kann frei zwischen GKV und PKV wählen. Nicht zu verwechseln ist die JAEG mit der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 61.200 Euro). Aus ihr errechnet sich der Höchstbetrag, den gesetzlich Versicherte an Beiträgen zahlen müssen.

    Freiberufler und Selbstständige

    Wer seinen Lebensunterhalt freiberuflich oder als Selbstständiger verdient, kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Viele Selbstständige bleiben nach der Existenzgründung häufig erst einmal freiwillig in der GKV. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem späteren Wechsel in die PKV eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten müssen.

    Beamtinnen und Beamte

    Beamte, Beamtenanwärter und Beamte in Ausbildung sind schon insofern im Vorteil, dass sie von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent zu anfallenden Krankheitskosten bekommen. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland. Die Restsumme kann über eine PKV optimal abgedeckt werden.

    Studierende

    Studierende sind nach der Immatrikulation grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, können sich aber bis drei Monate nach der Einschreibung davon befreien lassen und privat krankenversichern. Ob sich das lohnt, hängt auch vom Alter ab. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der Familienversicherung gesetzlich versicherter Eltern kostenlos mitversichert. Viele Versicherer haben aber so günstige Studententarife im Angebot, dass ein Wechsel trotzdem attraktiv sein kann.

    Menschen ohne eigenes Einkommen

    Auch wer kein oder nur ein geringes Einkommen bis 538 Euro monatlich hat, kann sich privat krankenversichern. Häufig sind das Hausfrauen oder -männer, deren Partner privat krankenversichert ist. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier allerdings nicht. Für den nichtverdienenden Partner muss ein eigener Vertrag mit eigenen Beiträgen abgeschlossen werden. Unter Umständen übernimmt auch das Sozialamt Beiträge zur PKV, allerdings nur in „angemessener Höhe“, also in der Regel dem günstigen Basistarif.

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  4. So vermeiden Sie hohe PKV-Beiträge im AlterWer überlegt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist oft verunsichert: Kann ich mir die Beiträge im Alter noch leisten? Immer wieder machen Meldungen von horrenden Prämien die Runde, die Rentnerinnen und Rentner kaum stemmen können. Doch die Sorge ist weitgehend unberechtigt.   [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Experten des PKV-Verbandes haben errechnet: 2022 zahlten nur 2,3 Prozent aller Privatversicherten einen Beitrag über dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (damals 769 Euro). Beiträge über 1.000 Euro gab es nur bei 0,07 Prozent der Versicherten. „Außerdem zeigte sich, dass der Beitrag ab den Altersstufen von 60 und 65 Jahren sogar spürbar sinkt“, so eine Verbandsmitteilung. 
    Altersrückstellungen mindern den Anstieg  
    Das hat mehrere Gründe. Zum einen werden von den Beiträgen im Laufe der Versicherungsjahre Altersrückstellungen gebildet, die einen späteren Anstieg mindern. Dabei gilt: Je höher die Beiträge, desto mehr Geld fließt in die Rückstellungen. Außerdem entfällt ab dem 60. Lebensjahr der im Jahr 2000 eingeführte 10-prozentige Beitragszuschlag und ab Renteneintritt die Krankentagegeldversicherung. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält auf Antrag zudem einen Beitragszuschuss von derzeit 8,15 Prozent seiner Rente (höchstens aber die Hälfte der tatsächlichen PKV-Beiträge). 
    Tipp: Suchen Sie sich einen finanzstarken PKV-Anbieter  
    All diese Instrumente halten PKV-Beiträge in einem tolerablen Rahmen. Darüber hinaus haben Versicherte selbst mehrere Möglichkeiten, die Beitragshöhe zu senken. So können zum Beispiel einzelne Leistungsbausteine aus der Versicherung herausgenommen oder der Selbstbehalt erhöht werden. Kompakttarife werden durch das Herunterstufen von Leistungsvarianten günstiger. Im Notfall ist es auch möglich, in den sogenannten Basistarif zu wechseln, der sich bei Kosten und Leistungen an der GKV orientiert. Dies empfehlen Fachleute aber nur als allerletzten Schritt.   Grundsätzlich sollte man sich bei Tarifwechseln und Leistungsänderungen immer fachkundig beraten lassen. Das fängt bereits bei der Wahl des PKV-Anbieters und dem Abschluss des Versicherungsvertrages an. Wichtig ist es, sich einen finanzstarken Versicherer auszusuchen, der in der Lage ist, Beitragsanpassungen abzufedern und Beiträge zu limitieren. Außerdem gibt es seit einiger Zeit sogenannte Beitragsentlastungstarife, die im Laufe der Jahre dafür sorgen, dass die PKV mit ihren hochwertigen Leistungen auch im Alter noch bezahlbar bleibt. 
  5. Für niedrige Beiträge im Alter: PKV mit Fondsrente kombinierenFreiberufler und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Viele entscheiden sich für die GKV, weil ihnen die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Kassen ausreichend scheint und sie steigende PKV-Beiträge vor allem für die Zeit nach dem Arbeitsleben fürchten. Bei einer großen Gruppe unter ihnen dürfte der Schreck Anfang des Jahres allerdings groß gewesen sein, als sie feststellten: Inzwischen zahle ich ja mehr als 1.000 Euro im Monat an GKV-Beiträgen. Und als Selbstständiger muss ich die auch noch allein stemmen, weil kein Arbeitgeber einen Anteil davon übernimmt. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    GKV-Zusatzbeiträge und Beitragsbemessungsgrenze stiegen
    Für die Verteuerung gibt es mehrere Gründe. Erstens stiegen zum Jahreswechsel 2024 die durchschnittlichen Zusatzbeiträge leicht um 0,1 Prozentpunkte auf jetzt 1,7 Prozent (wobei manche Kassen auch deutlichere Zuschläge erhoben). Für Versicherte ohne Kinder erhöhten sich darüber hinaus die Pflegebeiträge, die jetzt bei bis zu 4 Prozent liegen. Und nicht zuletzt stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 auf 5.175 Euro Monatseinkommen. Diese Grenze ist entscheidend für den möglichen Höchstbeitrag zur GKV. Viele gesetzliche Versicherte überlegen deshalb nun zurecht, ob sie mit der PKV nicht doch besser fahren. Zumal die medizinische Versorgung dort deutlich umfangreicher ist als in der GKV. Dennoch wird die zu erwartende Beitragshöhe im Alter noch immer als Gegenargument gesehen. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese zu begrenzen. Zum Beispiel in Form von Alterungsrückstellungen, die PKV-Anbieter anlegen. Bei der INTER Versicherung steht nun eine weitere, clevere Option zur Auswahl: die Kombination einer PKV mit einer Fondsgebundenen Rentenversicherung – also einem Produkt zur Altersvorsorge.
    Vermögen aufbauen und damit die PKV finanzieren
    Unter dem Motto „PKV neu verstehen“ haben Experten des Versicherers eine Lösung erdacht, die sich aus einer leistungsstarken Premium-PKV und der Fondsrente INTER MeinLeben zusammensetzt. Damit bauen Versicherte während der Dauer der Krankenversicherung ein Guthaben auf, mit dem ab dem Zeitpunkt des Ruhestands die Beiträge zur Krankenversicherung größtenteils finanziert werden. Offenbar ein kluges Konzept: Denn gerade im letzten Lebensabschnitt, wenn man öfter krank wird und möglicherweise aufwändigere Behandlungen braucht als in jungen Jahren, wissen PKV-Versicherte das Leistungsangebot der privaten Anbieter zu schätzen – und das ohne Sorge um angeblich „unbezahlbare“ Beiträge im Alter.