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  1. Private Krankenversicherung: So profitieren Selbstständige und FreiberuflerSchnelle Termine beim Facharzt, Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, volle Kostenübernahme für verschriebene Medikamente, bis zu 100 Prozent Erstattung der Kosten für hochwertigen Zahnersatz – die Leistungen der privaten Krankenversicherer garantieren eine optimale medizinische Versorgung. Doch nicht jede und jeder hat Möglichkeit, in die PKV zu kommen. Mit einer hauptberuflichen Tätigkeit als Selbstständiger dürfen Sie wählen: Sie können sich privat versichern und erhalten Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung.    [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    GKV bietet eine solide Grundversorgung 
    Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen PKV und GKV: Bei den gesetzlichen Kassen ist der Leistungsumfang für alle Versicherten fast gleich. Für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung begrenzt das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot die Behandlungen, Vorsorge und Medikamente auf ein medizinisch notwendiges und wirtschaftlich angemessenes Maß. Hinzu kommt: einige früher gewährte Leistungen wurden aus Kostengründen durch Reformen gestrichen.  Das kann Ihnen als PKV-Versicherter nicht passieren. Leistungen, die einmal vertraglich vereinbart sind, kann der Versicherer im Nachhinein nicht wieder einkassieren. Nur Sie selbst haben die Möglichkeit, in einen günstigeren oder höherwertigen Tarif zu wechseln. Das Versicherungsunternehmen darf am geschlossenen Vertrag nicht eigenmächtig Änderungen vornehmen. Gute PKV-Tarife enthalten zum Beispiel auch eine Kostenübernahme bei Behandlungen durch Heilpraktiker und Alternativmediziner, professionelle Zahnreinigung und hohe Zuschüsse bei Implantaten. 
    PKV-Beiträge sind unabhängig vom Einkommen  
    Zweiter wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV: In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge (wie erwähnt) individuell nach den vereinbarten Leistungen. Außerdem spielt der Gesundheitszustand eine Rolle. Je weniger Vorerkrankungen vorliegen, umso niedriger sind die Beiträge. Deshalb ist eine PKV für junge Menschen häufig besonders günstig. Darüber hinaus wirkt sich die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts auf die Beitragshöhe aus.   Bei den gesetzlichen Kassen errechnen sich die Beiträge ausschließlich auf Grundlage des Einkommens. Für Sie als Selbstständigen heißt das: Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, gehen Sie das Risiko ein, bei steigendem Gewinn hohe Nachzahlungen oder gar dauerhaft den Höchstbeitrag zur GKV leisten zu müssen. Selbst im Ruhestand sind die gesetzlichen Beiträge noch einkommensabhängig – und zum Einkommen zählen auch Einnahmen aus Zinsen, Mieten, Pachten und Dividenden. Vor hohen PKV-Beiträgen sind Versicherte durch Altersrückstellungen, die sie im Laufe der Jahre gebildet haben, weitgehend geschützt. 
  2. Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!„Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…
    Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer. Als Kassenpatient beschränkt sich Ihr Anspruch auf die sogenannte „Regelversorgung“, die im Sozialgesetzbuch festgelegt ist und Leistungen erlaubt, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten“. Daher können zum Beispiel viele neue oder alternative Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Und: Bei Medikamenten müssen Sie anders als PKV-Versicherte eine 10-prozentige Zuzahlung leisten (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Besonders gravierend fallen die Unterschiede beim Krankenhausaufenthalt aus. In aller Regel werden gesetzlich Versicherte in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Bei Privatpatienten sind Ein- oder Zweibettzimmer ebenso üblich wie – auf Wunsch - eine Behandlung durch den Chefarzt oder den Spezialisten. Die Kosten übernimmt – je nach Tarif – die Versicherung. Wenn GKV-Patienten diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sie selbst bezahlen.
    Hochwertiger Zahnersatz? Das geht ins Geld!
    Ein weiterer Punkt ist die zahnärztliche Behandlung. Vor allem beim Zahnersatz gibt es gravierende Leistungsdifferenzen. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Kassen decken einen Bruchteil der Kosten von hochwertigem Zahnersatz ab. Wer als GKV-Patient nicht auf die günstigste Lösung (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig) zurückgreifen möchte, muss hohe Zuzahlungen einkalkulieren, nicht selten in Höhe von mehreren Tausend Euro. Schließlich sollten Sie vor Ihrer Entscheidung auch bedenken, dass sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen in den vergangenen Jahren immer weiter verringert hat. Bei einer privaten Versicherung ist das nicht möglich. Einmal vereinbarte Leistungen kann das Versicherungsunternehmen nicht von sich aus wieder streichen, sie sind garantiert. Nach der Leistungsstärke des gewählten Tarifs richtet sich auch die Beitragshöhe. Im Gegensatz zu den GKV-Beiträgen ist sie unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das heißt: Mehr Leistungen, mehr Flexibilität – unterm Strich spricht bei der Frage „GKV oder PKV“ dann doch einiges für die private Krankenversicherung.    
  3. Was Sie bei der Krankenversicherung für Ihr Kind beachten solltenWerdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm
    Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.  Ob Eltern ihr Kind privat versichern können oder ob es in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV aufgenommen wird, hängt davon ab, wie Vater und Mutter versichert sind. Hier die möglichen Varianten: 
    • Beide Elternteile sind in der GKV
    Sohn oder Tochter wird dann automatisch über die GKV-Familienversicherung versichert, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge fällig werden. Wer einen besseren Schutz für seinen neuen Erdenbürger will, kann ihn entweder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung oder nach Gesundheitsprüfung komplett eigenständig privat versichern. So erhält der Nachwuchs immer die besten Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus.
    • Beide sind privat versichert
    In diesem Fall muss Ihr Kind zu einem tarifabhängigen Monatsbeitrag ebenfalls in der PKV versichert werden. Dies geschieht jedoch ohne Gesundheitsprüfung. Auch bei schweren Vorerkrankungen gibt es keine Leistungsausschlüsse und keine Risikoaufschläge. 
    • Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, das andere privat
    Bei dieser Konstellation sind grundsätzlich beide Optionen möglich. Doch: Die GKV nimmt das Kind nicht kostenfrei auf, wenn der privatversicherte Elternteil Hauptverdiener ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro hat (Stand: 2024). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Damit der Nachwuchs privat versichert werden kann, ist die Geburt innerhalb von zwei Monaten zu melden. Und: Die PKV-Mitgliedschaft des privat versicherten Elternteils muss seit mindestens drei Monaten bestehen. Eltern, die für ihr Kind eine höherwertige Versicherung wünschen, können zur PKV tendieren. Denn: In beiden Fällen sind extra Beiträge für das Kind zu entrichten. 
  4. GKV oder PKV – wo fahren Versicherte besser?Tippen Sie mal: Wo gab es in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt größere Beitragssteigerungen – in der privaten Krankenversicherung oder bei den gesetzlichen Kassen? Die Antwort: In der GKV. Dort erhöhten sich die Beitragseinnahmen zwischen 2004 und 2024 um durchschnittlich 3,2 Prozent jährlich. In der PKV waren es 2,8 Prozent. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    PKV-Beiträge steigen oft jahrelang gar nicht
    Das kommt für viele überraschend – steht die private Krankenversicherung doch noch immer im Ruf, ihre Kundinnen und Kunden mit übermäßigen Beitragserhöhungen zu belasten. Dass dies auf einen längeren Zeitraum betrachtet keineswegs so ist, zeigen die erwähnten Zahlen. Woher kommt also dieser – falsche – Eindruck? Der Grund: Im Gegensatz zur Entwicklung in der GKV gibt es bei den privaten Versicherern oft jahrelang überhaupt keinen Beitragsanstieg, dann dafür in einem etwas größeren Sprung und nur bei einzelnen Tarifen. „Das liegt an den gesetzlichen Regelungen, die genau vorschreiben, wann ein Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge anpassen darf“, erklärt ein Sprecher des PKV-Verbandes. Grundsätzlich lasse es sich nicht ausschließen, dass Beiträge angepasst werden müssen. Der medizinische Fortschritt, Inflation und steigende Behandlungskosten führen dazu. Im Gegensatz zur GKV genießen PKV-Versicherte aber einen unschätzbaren Vorteil: Einmal vereinbarte Leistungen können von den Unternehmen nicht mehr einseitig verändert oder gar gestrichen werden. Gesetzlich Versicherte kennen es dagegen aus leidvoller Erfahrung: Immer wieder werden hier Leistungen gekappt und müssen selbst bezahlt werden. Auch das ist eine Form der Beitragserhöhung in der GKV. Und nicht die einzige.
    So steigen die Beiträge in der GKV
    Steigende Zusatzbeiträge erhöhen die Kosten für GKV-Versicherte ebenfalls. Sie werden jedes Jahr neu festgelegt und wuchsen zuletzt für 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent durchschnittlich. Die dritte Stellschraube des Gesetzgebers ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen zur Ermittlung der Sozialbeiträge, also auch der GKV-Beiträge berücksichtigt wird. 2024 stieg diese Grenze von 59.850 auf 62.100 Euro Jahreseinkommen (entspricht 5.175 Euro Monatseinkommen). Und in der Regel steigt sie jedes Jahr weiter. Das alles führt dazu, dass ein freiwillig gesetzlich Versicherter seit Anfang 2024 inzwischen einen monatlichen GKV-Beitrag von 844 Euro, zuzüglich 207 Euro Pflegeversicherung zu zahlen hat (sofern keine Kinder vorhanden sind) – also deutlich mehr als 1.000 Euro. Kostenfalle PKV? Tatsächlich ein unhaltbares Vorurteil. Fakt ist: In der Beitragsentwicklung unterscheiden sich PKV und GKV kaum, mit leichten Vorteilen für die Kunden der privaten Krankenversicherer – dies allerdings bei klar besseren, vertraglich garantierten Leistungen.  
  5. Wechsel von privater zu gesetzlicher KrankenversicherungDie Entscheidung, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, hängt für viele Menschen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und der Wunsch nach mehr und besseren Leistungen als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Allerdings taucht in dem Prozess der Entscheidungsfindung oft auch die Frage auf, ob ein Wechsel unwiderruflich ist, oder ob es auch ein Zurück von der PKV in die GKV geben kann. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder JAEG) über­schreiten. 2024 liegt diese bei 69.300 Euro brutto jährlich. Sie sind dann versicherungs­frei und können sich zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Auch Selbstständige und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe fallen aus der Versicherungspflicht in der GKV. Umgekehrt gilt deshalb auch: Sinkt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die JAEG oder wechselt ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der JAEG, ist er nicht mehr versicherungsfrei und kann bzw. muss zurück in die GKV wechseln. Auch wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Das gilt auch während einer Sperrzeit vor dem Bezug des Ar­beits­lo­sen­gelds. Die Agentur für Arbeit zahlt dann die kompletten Beiträge für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.

    Besonderheit: Versicherte über 55 Jahre

    Sobald Sie als Privat­versicherter das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV aber fast nicht mehr möglich. Der Gesetz­geber möchte so verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system. Trotzdem gibt es auch hier noch eine Möglichkeit, zurück in die Gesetzliche zu kommen, und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss dieser oder diese gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei Minijobs) betragen.