Die Wohnungssorge stellt einen wesentlichen Teilbereich der rechtlichen Betreuung dar. Betreuerinnen und Betreuer übernehmen hierbei eine Schlüsselrolle, indem sie sicherstellen, dass die Wohnsituation der betreuten Person ihren Bedürfnissen entspricht.

Ein Beispiel hierfür ist die Organisation von notwendigen Anpassungen der Wohnung, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. So kann etwa für einen Rollstuhlfahrer der Einbau einer Rampe oder eines Treppenlifts erforderlich sein.

Ebenso gehört die Klärung finanzieller Angelegenheiten, wie die Verwaltung von Mietzahlungen oder die Beantragung von Wohngeld, zu den Aufgaben. In schwierigen Fällen kann dies bis zur Suche nach einem neuen Zuhause reichen, wenn die aktuelle Wohnsituation nicht mehr tragbar ist.

Die Betreuer handeln dabei stets im Interesse der betreuten Person, um deren Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, Einfühlungsvermögen und oft auch Kreativität, um individuelle Lösungen zu finden.

Weitere Beispiele für die Wohnungssorge im Rahmen der rechtlichen Betreuung umfassen die Unterstützung bei der Instandhaltung und Renovierung der Wohnung.

Betreuerinnen und Betreuer können dabei helfen, Handwerker zu beauftragen, Angebote einzuholen oder Renovierungsarbeiten zu überwachen. Auch die Sicherstellung der Wohnqualität, wie die Überprüfung auf Schimmelbefall oder die Einhaltung von Hygienestandards, fällt in ihren Aufgabenbereich.

In Fällen, in denen eine betreute Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Wohnung selbstständig zu verlassen, organisieren Betreuer den notwendigen Pflegedienst oder die Tagespflege. Sie kümmern sich auch um die Anpassung der Wohnsituation an die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz, beispielsweise durch das Anbringen von Orientierungshilfen oder die Schaffung eines sicheren Umfelds.

Die Wohnungssorge beinhaltet ebenso die Unterstützung bei der Kommunikation mit Vermietern oder Nachbarn, um Konflikte zu lösen oder um die Wohnsituation zu verbessern. All diese Maßnahmen dienen dazu, den betreuten Personen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Wohnungssorge im Rahmen der rechtlichen Betreuung in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Insbesondere das reformierte Betreuungsrecht, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und legt fest, dass die Wünsche der betreuten Person im Mittelpunkt aller Entscheidungen des Betreuers stehen müssen (§ 1821 Absatz 2 BGB).

Dies beinhaltet, dass Betreuer die betreute Person dabei unterstützen, ihre rechtlichen Angelegenheiten so weit wie möglich selbst zu besorgen und von ihrer Vertretungsmacht nur Gebrauch machen, soweit dies erforderlich ist. Zudem muss ein Betreuer regelmäßige persönliche Kontakte pflegen und anstehende Entscheidungen mit der betreuten Person besprechen.

Ein Betreuer kann gemäß § 1814 BGB nur bestellt werden, wenn eine Unterstützungsbedürftigkeit bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten vorliegt, die auf einer Krankheit oder Behinderung beruht. Darüber hinaus gibt es spezifische Gesetze wie das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das Menschen in Pflegeeinrichtungen schützt. Diese gesetzlichen Regelungen bilden die Basis für eine verantwortungsvolle und bedürfnisorientierte Betreuung im Bereich der Wohnungssorge.

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